Trampolin Sturmschaden
Das Sturmtief „Niklas“ zieht dieser Stunden über NRW und den Rest von Deutschland. In Cafés und Biergärten fliegen Stühle, Gartentische, Schilder umher – Bäume werden entwurzelt und Kübelpflanzen finden ihr jähes Ende durch Zerschmettern auf dem Steinboden.
Eben in diesen Szenerien fragen sich die Besitzer von Gartentrampolinen:
Was tun bei Sturmschaden?
Dabei sei an erster Stelle mal der Sturmschaden genauer definiert.
Gehen wir mal davon aus, dass Sie bei einem Unwetter wie eben dem derzeitigen es nicht geschafft haben, das Trampolin rechtzeitig vor der Aufruhr der Elemente zu schützen. Gehen wir ebenso davon aus, dass Ihr Trampolin durch umherfliegende Teile oder gar umstürzende Bäume zu Schaden gekommen ist.
In diesem Fall: Pech gehabt! Denn bisher gibt es keine Trampolin Versicherung, die Ihr Sportgerät vor den Schäden durch Wind und Wetter schützt. Sollten Sie stolzer Besitzer einer Hausratversicherung sein, so ist das Trampolin zwar gegen Diebstahl, aber eben nicht gegen Unwetter geschützt. Denn das Sturm- und auch das Feuer-Risiko sind in der Hausratversicherung ausgeschlossen. Somit erhalten Sie auch keinen Ausgleich bei Feuer.
Sturmschaden vorbeugen
Wenn es also keinen Ersatz bei Sturmschaden gibt, hilft nur bestmöglich diesem vorzubeugen. Dafür stellen Sie wenn möglich das Gartentrampolin nicht in der Nähe von größeren Bäumen auf. So vermeiden Sie im Falle eines Sturmes Schäden durch umfallende Bäume oder herunterfallende Äste.
Außerdem sollten Sie das Trampolin gut am Boden verankern. Denn richtig teuer wird es für Sie, wenn Ihr Gartentrampolin Fremdschäden verursacht.
Prüfen Sie regelmäßig das Trampolin in der Verankerung und auch das Netz auf Löcher sowie das Gestell auf Rost und lose Schrauben.