Skip to main content

Trampolin Sturm Versicherung

Versicherungsschaden beim Trampolin, was tun?

Wenn Sie für Ihre Familie im letzten Sommer ein Trampolin gekauft haben, steht natürlich Sport und Spaß im eigenen Garten an erster Stelle. Trotzdem kann immer mal was passieren und dann fragt man sich: „An welche Versicherung wende ich mich nun?“ Gibt es zum Beispiel eine Trampolin Sturm Versicherung? Vielleicht helfen Ihnen diese Antworten auf die wichtigsten Fragen:

Personenschaden auf dem Trampolin, wer haftet?

Ob das eigene Kind oder ein Nachbarskind das Trampolin beschädigt, ist unerheblich. In beiden Fällen haften Sie persönlich. Für Eltern bedeuten Gartentrampoline erhebliche Haftungsrisiken, denn wenn sich ein fremdes Kind auf Ihrem Spielgerät verletzt, haften Sie als Aufsichtsperson. Allerdings gilt dieses nur für Kinder bis zu 9 Jahren, weil man ältere Kinder nicht mehr dauerhaft beaufsichtigen kann. Zumindest der Krankenversicherungsschutz greift in den meisten Fällen. Die Behandlungskosten für Verletzungen trägt die gesetzliche oder private Krankenversicherung. Wenn allerdings dauerhafte körperliche Beeinträchtigungen infolge eines Trampolinunfalls eintreten, greift die private Unfallversicherung. Außerdem ist es ratsam, die Kinder mit Helmen, Arm- und Knieschützern vor Verletzungen bei Stürzen zu schützen.

Trampolin Sturm Versicherung, gibt es das?

Trampolin Sturm Versicherung

© Zajcsik | Pixabay.com

Nehmen wir an, es gibt ein Unwetter mit Sturm und Hagel, und Sie schaffen es nicht rechtzeitig, das Trampolin ins Haus zu holen. Leider gibt es bisher keine eigenständige Trampolin Sturm Versicherung.

Dennoch ist ein Trampolin je nach Schadenart in der Privathaftpflicht- oder Hausratversicherung mitversichert. Mehr Infos dazu finden Sie unter diesem Link: https://www.versicherungsguide.net/sturmversicherung-gartentrampolin-welche-versicherung-bezahlt-den-schaden/

Das Gleiche gilt, wenn das Trampolin durch ein Feuer zerstört wird. Haben Sie entsprechende Bedingungen in Ihrer Hausrat-Versicherung, ist das Trampolin zum Beispiel gegen einfachen Diebstahl, oder gegen Sturm versichert. Da ein Trampolin kein Gebäudebestandteil ist, wird die Wohngebäudeversicherung nichts zahlen.

Es ist wichtig, das Trampolin richtig zu verankern, damit das Spielgerät bei starkem Sturm nicht wegfliegen kann und Fremdschäden anrichten kann. Denn auch für diese Fälle wird überprüft, ob grob Fahrlässig gehandelt wurde.

Wer sich ein solches Gartentrampolin anschafft, sollte sich darüber im Klaren sein, dass dieses Gerät ständige Kontrollen bezüglich der Sicherheit braucht. Für den normalen Verschleiß bei Wind, Regen Sturm und Hagel ist der Benutzer selbst verantwortlich, daher wird empfohlen alle zwei Jahre bei Bedarf ein neues Netz zu besorgen, die Schrauben auf Rost zu überprüfen oder die Stabilität zu kontrollieren. Es ist unumgänglich, die Kontrollen und eventuelle Reparaturen gewissenhaft durchzuführen.

Nur so ist ein sicherer Spielspaß ohne Verletzungen gewährleistet.

Das ein Sturm in der Lage ist, ein Trampolin weg zu blasen, können Sie in diesem Video sehen: